§ 1 Geltungsbereich
Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Betäubungsmitteln innerhalb des Hoheitsgebietes
von San Andreas (Los Santos & Blaine County).
§ 2 Klassifizierung
§ 3 Eigenbedarf (Klasse A)
(1) Bis 5 Gramm gilt als Eigenbedarf und wird strafrechtlich nicht verfolgt.
(2) Konsum in der Öffentlichkeit erlaubt, jedoch nicht in der Nähe staatlicher Einrichtungen.
§ 4 Besitz harter Drogen (Klasse B)
(1) Jeder Besitz ist strafbar, unabhängig von der Menge.
(2) Anbau ist in jeder Menge verboten.
§ 5 Drogenhandel
Verkauf, Weitergabe, Transport oder Inverkehrbringen ist strengstens verboten und wird als Verbrechen verfolgt.
§ 6 Herstellung / Verarbeitung
Herstellen, Verarbeiten oder Strecken ist unabhängig von der Substanz strafbar.
§ 7 Drogen im Straßenverkehr
Fahren unter Einfluss ist verboten. Es drohen Konsequenzen gemäß StGB sowie Entzug der Fahrerlaubnis.
§ 8 Verleitung / Zwang
Wer andere zum Konsum verleitet oder zwingt, macht sich strafbar.
§ 9 Medizinische Hilfe
Wer Suchtprobleme hat, soll sich beim LSMD melden. Medizinische Hilfe ist straffrei.
§ 10 Strafmilderung
Bei freiwilliger Mitwirkung/Therapie kann eine Strafe gemildert werden.
Sollten Sie Drogenprobleme haben, melden Sie sich bitte umgehend beim LSMD und holen Sie sich dort professionelle Hilfe.