Los Santos

Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich
Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Betäubungsmitteln innerhalb des Hoheitsgebietes von San Andreas (Los Santos & Blaine County).

§ 2 Klassifizierung

Abschnitt 2: Besitz und Eigenbedarf

§ 3 Eigenbedarf (Klasse A)
(1) Bis 5 Gramm gilt als Eigenbedarf und wird strafrechtlich nicht verfolgt.
(2) Konsum in der Öffentlichkeit erlaubt, jedoch nicht in der Nähe staatlicher Einrichtungen.

§ 4 Besitz harter Drogen (Klasse B)
(1) Jeder Besitz ist strafbar, unabhängig von der Menge.
(2) Anbau ist in jeder Menge verboten.

Abschnitt 3: Handel und Herstellung

§ 5 Drogenhandel
Verkauf, Weitergabe, Transport oder Inverkehrbringen ist strengstens verboten und wird als Verbrechen verfolgt.

§ 6 Herstellung / Verarbeitung
Herstellen, Verarbeiten oder Strecken ist unabhängig von der Substanz strafbar.

Abschnitt 4: Ordnung & Verkehr

§ 7 Drogen im Straßenverkehr
Fahren unter Einfluss ist verboten. Es drohen Konsequenzen gemäß StGB sowie Entzug der Fahrerlaubnis.

§ 8 Verleitung / Zwang
Wer andere zum Konsum verleitet oder zwingt, macht sich strafbar.

Abschnitt 5: Prävention & Hilfe

§ 9 Medizinische Hilfe
Wer Suchtprobleme hat, soll sich beim LSMD melden. Medizinische Hilfe ist straffrei.

§ 10 Strafmilderung
Bei freiwilliger Mitwirkung/Therapie kann eine Strafe gemildert werden.

Sollten Sie Drogenprobleme haben, melden Sie sich bitte umgehend beim LSMD und holen Sie sich dort professionelle Hilfe.