Los Santos

Straßenverkehrsordnung (StVO)

Abschnitt 1: Allgemeine Verkehrsregeln

§ 1 Grundregeln
(1) Teilnahme am Straßenverkehr erfordert Vorsicht und Rücksichtnahme.
(2) Niemand darf geschädigt, gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert werden.

§ 2 Straßenbenutzung
(1) Fahrbahn benutzen, Rechtsfahrgebot.
(2) Möglichst weit rechts fahren, besonders bei Unübersichtlichkeit.

§ 3 Geschwindigkeit
(1) Geschwindigkeit anpassen.
(2) Höchstgeschwindigkeiten, sofern nicht anders ausgeschildert:

(3) Nicht unnötig langsam fahren, wenn dadurch Verkehrsfluss behindert wird.

§ 4 Vorfahrt
(1) „Rechts vor Links“, sofern nicht anders geregelt.
(2) Aus Grundstücken / Wegen kommend: Vorfahrt gewähren.

§ 5 Sonderrechte & Wegerechte (Blaulicht)
(1) Einsatzfahrzeuge dürfen abweichen, wenn dringend geboten.
(2) Blau + Horn: sofort freie Bahn.
(3) Bei Rot nur fahren, wenn keine Gefährdung entsteht.

Abschnitt 2: Ruhender Verkehr

§ 6 Halten und Parken
(1) Halten unzulässig an engen/unübersichtlichen Stellen und Kurven.
(2) Länger als 3 Minuten = Parken.
(3) Parkverbot:

(4) Einsatz-/Dienstfahrzeuge dürfen im Einsatz parken, wenn keine akute Gefahr entsteht.

Abschnitt 3: Verkehrssicherheit und Pflichten

§ 7 Beleuchtung und Warnzeichen
(1) Abblendlicht bei Dämmerung/Dunkelheit/schlechter Sicht.
(2) Hupe/Lichthupe nur bei Gefahr.

§ 8 Personenbeförderung & Sicherungspflichten
(1) Nur so viele Personen wie Sitzplätze.
(2) Anschnallpflicht.
(3) Motorrad: Helmpflicht.

§ 9 Dokumente & Fahrerlaubnis
(1) Nur mit gültigem Führerschein fahren.
(2) Dokumente auf Verlangen vorzeigen.

§ 10 Verhalten bei Unfällen
(1) Sofort anhalten.
(2) Sichern, Erste Hilfe, Polizei/LSMD rufen.
(3) Fahrerflucht ist strafbar gemäß StGB.

Abschnitt 4: Fahrzeugbeschaffenheit (Tuning)

§ 11 Zulassung & Betriebserlaubnis
(1) Nur verkehrssichere Fahrzeuge.
(2) Kennzeichen muss gut lesbar sein.

§ 12 Fahrzeug-Modifikationen
(1) Änderungen müssen sicher sein.
(2) Nitro verboten.
(3) Unterbodenlicht während Fahrt aus.
(4) Tönung nur, wenn Fahrer identifizierbar bleibt.
(5) Nur lizenzierte Werkstätten.

Abschnitt 5: Maßnahmen und Bußgelder

§ 13 Kontrolle & Stilllegung
(1) Polizei darf kontrollieren.
(2) Bei schweren Mängeln/fehlender Eignung: Stilllegung/Beschlagnahmung möglich.